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Allgemeine Verkaufsbedingungen der A24 Energie


 

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AGB´s A24 Energie

 

1. Geltungsbereich

1.1 Nachstehende Verkaufsbedingungen der A24 Energie - Inh. Marco Duesterbeck (im folgenden A24 Energie genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der A24 Energie und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Sämtliche von der A24 Energie abgegebenen Angebote und Verträge zwischen der A24 Energie und dem Kunden werden ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen abgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die A24 Energie nicht an, es sei denn, die A24 Energie hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen der A24 Energie und dem Kunden getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Darüber hinaus bestehen keine Abreden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebote, Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Angebote der A24 Energie, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben, Angaben auf Internetseiten und technische Dokumentationen.

2.2 Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.

2.3 Die A24 Energie ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Auftragsbestätigung/Rechnungsstellung
(Vorauszahlung, vgl. 6; 6.3) anzunehmen.

2.4 Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von Photovoltaik-Generatoren, Wechselrichtern und Batterien sowie eines bestimmten Modelltyps wird ausdrücklich nicht zugesichert. Die Auswahl der Komponenten trifft die A24 Energie.

2.5 Die Annahme der Bestellung durch die A24 Energie erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungs-unternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Belieferung durch die Zulieferung der A24 Energie. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert.

2.6 Die A24 Energie ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen.
Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

2.7 Der „Wirtschaftlichkeitsrechner“ - z.B. auf der Internetseite der A24 Energie abrufbar, in Prospekten und sonstigen Unterlagen der A24 Energie abgebildet oder als durch die von der A24 Energie zur Verfügung gestellte Software gleichen Namens - dient lediglich einer groben Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage, des Batteriesystems oder eines Komplettsystems. Die Berechnung kann nur Orientierung über die mögliche Rentabilität der Anlage geben – aber keine Sicherheit. In die Berechnung fließen unsichere Annahmen über Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch usw. ein und jegliche Berechnung steht unter dem Vorbehalt, dass gesetzliche Rahmenbedingungen unverändert bleiben, insbesondere die Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Der Kunde ist sich im Klaren, dass er aus diesem Grund immer mehrere Szenarien durchrechnen sollte und von vorsichtigen Annahmen ausgehen muss.

2.8 Die von der A24 Energie erstellte „Eigenverbrauchsfibel“ kann dem Kunden nur als grobe Orientierung zur Optimierung des Eigenverbrauchs geben. Die Inhalte der „Eigenverbrauchsfibel“ wurden von der A24 Energie mit größter Sorgfalt recherchiert. Fehler sind jedoch nicht auszuschließen. Die A24 Energie haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.

2.9 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden.

 

3. Überlassene Unterlagen

Die A24 Energie behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, unbeschadet der Rechte Dritter, vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, die A24 Energie erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

4. Rücktrittsrecht

4.1 Die A24 Energie kann ersatzlos vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel oder die Statik des Bauwerks den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaikanlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die A24 Energie fachgerecht behoben werden.

4.2 In diesem Fall ist die A24 Energie berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen ohne den konkreten Nachweis der Schadensentstehens dem Grunde und der Höhe nach erbringen zu müssen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der A24 Energie bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen.

 

5. Vertragsdurchführung

5.1 Die A24 Energie schließt auf eigene Kosten eine Montageversicherung ab.

5.2 Der Kunde stellt der A24 Energie vor Beginn der Ausführung der Montage eine ausreichende Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die A24 Energie Flächen, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, austauschen kann.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht anders angegeben, hält sich die A24 Energie an den in ihrem Angebot enthaltenen Preis 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Es gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet, für diese gilt vorstehendes entsprechend.

6.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Lager“ einschließlich einfacher Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen, hier gilt der zum Zeitpunkt der Ausführung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.

6.3 Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Nach Eingang der verbindlichen Bestellung ist die A24 Energie berechtigt, dem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 70% des voraussichtlichen Gesamtpreises als Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die A24 Energie berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.4 Schuldbefreiende Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto der A24 Energie.

6.5 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, umfasst der in der Bestellung angegebene Preis die Lieferung von Modulen, Wechselrichtern, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage einschliesslich der/des Wechselrichter. Hiervon ausgenommen sind die Neuinstallation eines Zählerschranks sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhergesehene Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation.

6.6 Die Leistung der PV-Anlage wird von der Anzahl und der Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der jeweiligen Nennleistung.

6.7 Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Batteriesystems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die A24 Energie die Mehrleistung gesondert an.

6.8 Die A24 Energie behält sich das Recht vor, ihre Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies wird die A24 Energie auf Verlangen des Kunden nachweisen. Diese Änderungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt.

6.9 Die A24 Energie ist berechtigt, trotz anders lautender Angaben des Kunden in dessen Zahlungsanweisungen, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die A24 Energie wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.

6.10 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet.

6.11 Bei Verzug des Kunden oder begründeten Zweifeln an der dessen Zahlungsfähigkeit sind alle offenen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.

6.12 Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung statt geleistet angesehen. Etwas anderes gilt nur auf Grund ausdrücklicher, gesonderter vorheriger schriftlicher Vereinbarung.

6.13 Soweit der Kunde den Vertragsabschluss unter den Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte stellt, kann er sich auf diesen Vorbehalt nur berufen, soweit er auf Verlangen der A24 Energie die Nichteinbringlichkeit einer entsprechenden Finanzierungszusage nachweist.

 

7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

8. Lieferzeit

8.1 Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.

8.2 In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

8.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Lieferung der Zulieferer der A24 Energie.

8.4 Schriftlich bestätigte Lieferfristen und –Termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der A24 Energie verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der A24 Energie nicht rechtzeitig abgesendet werden kann und Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der A24 Energie verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

8.5 Der Beginn der von der A24 Energie angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der A24 Energie unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8.6 Die A24 Energie ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt

8.7 Wird die A24 Energie trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die A24 Energie in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, so wird die A24 Energie von den Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatz-anspruch entsteht für den Kunden nicht.

8.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die A24 Energie berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.9 Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der A24 Energie verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5% , jedoch höchstens 5% des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung , der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

 

9. Versand und Gefahrenübergang

9.1 Der Versand erfolgt nach Wahl der A24 Energie transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transport-versicherung trägt die A24 Energie

9.2 Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme vom Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die A24 Energie ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

9.3 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

 

10. Konstruktionsänderungen

Die A24 Energie behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen an den Batteriesystemen vorzunehmen, ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an den bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

11. Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung des Objektcodes in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

 

12. Gewährleistung/Mangelhaftung/Haftungsbeschränkung und Prüfpflicht

12.1 Ist der Kunde, Kaufmann gelten für ihn §§ 377 ff HGB. Ist der Kunde Verbraucher, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der (Teil-)Leistung diese zu überprüfen und auf eventuelle Abweichungen vom Auftragsvolumen und auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und schriftlich gegenüber der A24 Energie anzuzeigen. Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Gewährleistungsfrist zu rügen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn die A24 Energie den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernimmt.

12.2 Die A24 Energie behält sich ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z. B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.

12.3 Im Fall eines Mangels wird die A24 Energie die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese unmöglich sein, erfolgt die Mängelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangel oder den Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder verweigert die A24 Energie die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

12.4 Die Leistungs- und Produktgarantien der verwendeten Komponenten (PV-Module, Wechselrichter und des Batteriesystems) werden ausschließlich von deren Herstellern gewährt. Daher sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.

12.5 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die A24 Energie die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

12.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die A24 Energie haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

12.7 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der A24 Energie.

 

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Die A24 Energie behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die A24 Energie berechtigt, die Ware in unversehrtem Zustand zurückzuverlangen. Die A24 Energie ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwendung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

13.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die A24 Energie unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sodass die A24 Energie Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der A24 Energie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der A24 Energie entstandenen Ausfall.

13.4 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der A24 Energie jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der A24 Energie zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der A24 Energie, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die A24 Energie verpflichtet uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen. solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann die A24 Energie verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

13.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für die A24 Energie vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, der A24 Energie nicht zugehörigen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die A24 Energie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

13.6 Wird die Ware mit anderen, der A24 Energie nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt die A24 Energie das Miteigentum an der neue Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, das die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde der A24 Energie anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die A24 Energie.

13.7 Der Kunde tritt der A24 Energie auch die Forderung zur Sicherung ihrer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen.

13.8 Die A24 Energie verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt der A24 Energie.

 

14. Datenschutz

Die A24 Energie verwendet die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie Teledatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung ggf. an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält sich die A24 Energie vor, Daten des Kunden in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Infomaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber der A24 Energie der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird die A24 Energie die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Vertrages dienlich ist.

15.3 Zahlungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuruppin, Gerichtsstand ist Neuruppin. Soweit der Kunde Kaufmann, Juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der A24 Energie,
Stand Mai 2015.